Grund-Gesetz:Der Schutz unserer Natur!

Photo: Gabriel Groza

In diesem besonderen Jahr feiert unser Grundgesetz 75 Jahre. Das ist besonders, denn unsere Verfassung bildet das Fundament unserer gemeinsamen Zusammenlebens und regelt in Art. 20a GG auch den Schutz unserer Natur.

Seit August 2002 heißt es da wortwörtlich: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.” Schützen wir das Wertvollste, was wir haben und erinnert uns in diesem besonderen Jahr und Moment daran, dass alles, was uns natürlich umgibt, auch den Wert dessen ausmacht, was wir selber sind und in Zukunft sein können.

Es ist viel passiert: In den letzten Jahren, in Zeiten des Wandels, können wir bei allen Krisen und Herausforderungen doch eines klar erkennen: Das Verantwortungsbewusstsein und die Wahrnehmung für eine nachhaltige Zukunft sind in Gesellschaft und Wirtschaft ins Zentrum unseres Handelns gerückt. Nun gilt es mehr und mehr Lösungen zu finden. Das geht nur gemeinsam. In dem wir uns öffnen und uns auf unsere wahren Werte besinnen. Sie stehen im Grundgesetz bereits beschrieben. Es gilt sie auch zu leben und dafür zu sorgen, dass wir gemeinsam auf eine Zukunft bauen, die auf Schönheit, Vielfalt, achtsames Handeln und einem hohen Gemeinschaftsgefühl basiert. Diese Basis steckt bereits in allem, was natürlich angelegt ist. Besinnen wir uns heute und in Zukunft mehr denn je darauf! Basierend auf unserem gemeinsamen Grundgesetz.

- Catharina Enderlein -

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